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LKW Überladung aus Sicht eines Polizeibeamten

 Stellungnahme eines Polizeibeamten



Sh. Auch Überladung im Schwertransport : www.lkw-recht.de/php/artikel/artikeldetails.php?artikelid=70


Mein Name ist Burkhard Köhler, ich bin Polizeibeamter des Landes Berlin und Autor des Fachbuches Mängelerkennung am Lkw, das zum Jahresende in der 2. vollständig überarbeiteten Auflage erscheinen wird.
 
Ich bin durch Zufall über Ihre Ausführungen zur Frage der Überladung an Kraftfahrzeugen "gestolpert". Sie sprechen (schreiben) mir aus der Seele. Auch wenn ich kein Vefechter von Überladungen bin, bin auch ich der Meinnung, dass der subjektive Tatbestand bei solchen Verfahren keine Gewichtung bekommt. Gerade an luftgefederten Fahrzeugen sind für den Fahrer kaum Anhaltspunkte für Überladungen festzustellen. Ich spreche hier natürlich nicht von Transporten, bei denen der Fahrer zuvor über eine Waage fährt. Mich verwundert nur, dass von der anwaltlichen Seite viel zu wenig auf dem subjektiven Tatbestand der Fahrlässigkeit eingegangen wird. Das trifft auch auf die Feststellung von Fahrzeugmängeln zu. Da ich selbst bis 1997 als Berufskraftfahrer tätig war, frage ich mich natürlich immer, "Konnte der Fahrer den Mangel im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten überhaupt erkennen?" Was zu den Sorgfaltspflichten gehört, ist u. a. in der BGG 915 enthalten. Sicherlich werden auch Sie mir zustimmen, dass je nach Verwendungszweck des Fahrzeugs unterschiedliche Maßstäbe an den Anforderungen eines Kraftfahrers zu stellen sind. Aber ein Kraftfahrer ist beispielsweise nicht verpflichtet, sich unter das Fahrzeug zu begeben und den Verschleißzustand der Bremsbeläge zu kontrollieren. Sind keine entsprechenden Verschleißanzeiger im Fahrerhaus integriert und funktionieren die automatschen Gestängesteller ordnungsgemäß, dann kann dem Fahrer dieser Mangel nicht angelastet werden. Sehr wohl aber dem Fahrzeughalter.
 
Meine Intention für mein Buch war daher auch, Kraftfahrern ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, mit dem es ihnen möglich ist, eine ordnungsgemäße Fahrzeugkontrolle (Abfahrtkontrolle) durchzuführen und sich auch gegen eventuelle fehlerhafte Anzeigen zur Wehr zu setzen. Polizeibeamten wurde damit gleichermaßen ein Werk an die Hand gegeben, dass ihnen ebenso gründliche Kontrollen ermöglicht.
 
Man mag es mir wohl nicht glauben, aber ich stehe mehr auf der Seite der Kraftfahrer, da ich erfahren durfte, wie schwer dieser Beruf ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass ich alles nur mit einer Verwarnung abhandle. Natürlich muss auch ich mich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
 
Derzeit bin ich auf eine Verfahrensweise der Polizei gestoßen, die so keine Bestand haben kann. Es geht um die Überprüfung von Großraum- und Schwertransporten. Hier wird beim Nichteinhalten von Bedingungen einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder eines Erlaubnisbescheids nach § 29 Abs. 3 StVO davon ausgegangen, dass dann diese Genehmigungsbescheide ungültig sind und die ursprünglichen Bau- und Betriebsvorschrften aufleben. Somit wird bei einem Sattelzug, der beispielsweise 100 t zGG haben dürfte (§ 70 StVZO), nunmehr ausgehend vom zulassungsrechtlichen zGG des § 34 StVZO von 40 t ausgegangen und der Sattelzug somit eine rechtliche Überladung von 60 t aufweist. Das bedeutet für den Kraftfahrer mehrere 100 ¤ und 3 Pkt. Eine solche Vorgehensweise oder Gesetzesauslegung entbehrt nach meinem Dafürhalten jeder Grundlage. Es ist nicht nachvollziehbar, dass aus einem Formalverstoß eine Ordnungswidrigkeit konstruiert wird, die den Sinngehalt der Vorschriften des § 34 StVZO verkennt. Schutzzweck ist sicherlich auch eine übermäßige Straßenbenutzung zu verhindern, es geht aber in erster Linie um eine Gefahrenabwendung wie sie sich aus technischen Überladungen ergeben, wie Sie schon treffend ausgeführt haben. 
 
Dieses Problem muss entsprechend angesprochen und zur Diskussion gestellt werden. Wenn Sie an einen kleinen Meinungsaustausch interessiert sind, würde ich mich über eine Kontaktaufnahme ihrerseits freuen.
 
Sollten Sie im Übrigen an mein Buch interessiert sein, dann ist dieses über den Kirschbaum Verlag erhältlich. Sie sollten aber auf die neue Auflage warten, da diese in etwa den doppelten Umfang aufweist und nunmehr auch Kleintransporter umfasst. Anhand von ca. 500 Bildern wird so ziemlich jeder Mangel und seine Auswirkungen auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit beschrieben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Köhler

 

 

 


 
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