LKW-Recht.de

Suche:  


Startseite

Topthemen

Die Lenk- und Ruhezeiten 2011

Bußgeld

Schwertransport
 LKW Überladung im Schwertransport
 LKW Überladung aus Sicht eines Polizeibeamten
 LKW Schwertransport Bedingungen d. Genehmigung
 LKW Schwerverkehr Ausnahmegenehmigungen
 LKW Straßenbelastung
 LKW Schwertransport Inhalte der Genehmigungen und der Erlaubnis
 LKW Schwertransport Richtlinien RGST 1992 Bescheid
 LKW Schwertransport Beispiele
 Schwertransport Genehmigung ohne Fuhrpark
 LKW Zugmaschine mit Ballast § 34 Abs 5 Nr. 3b StVZO
 Verladung von Zubehör
 Transit BRD Überlänge u.a., Genehmigungsservice

Verhalten im Straßenverkehr

Transport

Führerschein und Fahrverbot

Unfall - Tipps & Infos

Info zur Person Utz

Transportlinks

Kontakt

Impressum

Formulare
 Vollmacht (PDF-Dokument)
 Fragebogen Unfall (PDF)
 Frachtbrief (PDF-Dokument)
 

Peernet

Schwertransport

LKW Überladung im Schwertransport
LKW Überladung aus Sicht eines Polizeibeamten
LKW Schwertransport Bedingungen d. Genehmigung
LKW Schwerverkehr Ausnahmegenehmigungen
LKW Straßenbelastung
LKW Schwertransport Inhalte der Genehmigungen und der Erlaubnis
LKW Schwertransport Richtlinien RGST 1992 Bescheid
LKW Schwertransport Beispiele
Schwertransport Genehmigung ohne Fuhrpark
LKW Zugmaschine mit Ballast § 34 Abs 5 Nr. 3b StVZO
Verladung von Zubehör
Transit BRD Überlänge u.a., Genehmigungsservice
Schwerverkehr AGB (PDF)


Vorab mag darauf hingewiesen werden, daß gerade die Achslastüberschreitungen sowie die unteilbare Ladung eine nicht unwesentliche Rolle beim Schwertransport darstellen. 

Die Achslastüberschreitung, die sich in der hohen Aufliegelast des Schwanenhalses konkretisiert, vermag bei Baggertransporten am meisten vorliegen. Bei der Polizei gibt es Spezialisten, die beim bloßen Hinsehen aufgrund der Stellung des Baggers die Achslastüberschreitung erkennen. Ob dies dem Fahrer zuzurechnen ist, der die Achslasten teilweise ablesen kann, bedarf der Würdigung des Einzelfalles. Insbesondere können Bagger aufgrund der Abmessungen nur ganz individuell verladen werden. Bei Tiefbettverladung kann der überhöhten Aufliegelast durch Einbringen eines Dolly Fahrwerks, soweit technisch vorgesehen, begegnet werden.

Anders verhält es sich bei der unteilbaren Ladung, wobei darauf geachtet werden sollte, daß nicht nur die Genehmigung nach §  29 Abs. 3 StVO, bzw. § 46 Nr 5 StVO sondern auch die nach § 70 StVZO eine teilbare Ladung, ggf. unter Auflagen nach § 71 StVZO zuläßt.

 

 

 


 
Wir wickeln sämtliche Schadensfälle/Ordnungswidrigkeiten komplett via Internet ab - kein Besuch/Terminvereinbarung erforderlich.

Eine persönliche Anwesenheit bei Gericht ist häufig nicht notwendig.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei persönlichen Fragen weiter. Im Interesse der anderen Besucher bitte ich Sie, Ihre Fragen möglichst in mein Forum zu stellen, damit von der Beantwortung auch andere Besucher mit ähnlich gelagertem Problem profitieren können. Dies kann selbstverständlich auch anonym erfolgen. Sie finden das Forum hier.

Falls Ihre Frage zu persönlich sein sollte, bieten ich Ihnen mittels nachfolgendem Kontaktformular die Möglichkeit, schnell und einfach mit mir direkt in Kontakt zu treten:



Rechtsanwalt
Herbert Gawrisch

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

 

  Tätigkeitsschwerpunkte:
  Verkehrsrecht mit Unterpunkten
  - LKW - Recht
  - Unfall
  - Bußgelder
  - Lenkzeiten
  - Personenbeförderung
  - Gefahrengut
  - Gesetze rund um das
  - Transportrecht

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Helmut Utz
Nachfolger: Rechtsanwalt Herbert Gawrisch

Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm / Westfalen
Mitglied im BVSK  ( Bundesverband der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen )

Die Tätigkeit wird gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung,
 der Fachanwaltsordnung, des RVG ( s.h. www.brak.de ) bundesweit ausgeübt.